Foto: P. Citoler / DRK e. V.

Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind

Ansprechpartner


Herr
Alexander Rusinsch

ausbildung(at)drk-landau(dot)de

Tel: 06341/9291-45

Am alten Güterbahnhof 5
76829 Landau

Erste Hilfe am Kind ist ein besonderer Kurs.
Dieser Kurs ist nicht nur gut für Eltern und Groß-Eltern.
Er ist zum Beispiel auch gut für Erzieher.
In einem Kinder-Not-Fall muss man richtig handeln.
Das lernen Sie in diesem Kurs.
Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?
Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt nach.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Foto: A. Zelck/DRK

Themen und Anwendungen

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind. Weitere Themen:
  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender

Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

Kostenübernahme und Stornobedingungen

Stornobedingungen

Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)drk-landau(dot)de  zu richten und werden vom DRK Kreisverband Landau in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.

Inhouse-Schulungen:

Wenn der Kurs bei Ihnen im Unternehmen (Inhouse-Schulung) stattfinden soll, berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 25,00€ innerhalb von Landau und 50,00€ außerhalb von Landau. Alternativ kann der Kurs in unseren Räumen in Landau stattfinden.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download (Link für BG Formular).

Ausnahmen:

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen

Link: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe

BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer

Link: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598

Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)

Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden

Link: https://www.ukrlp.de/medien/formulare/antrag-auf-kostenuebernahme-erste-hilfe

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden

Link: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.