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Rotkreuzkurs EH Fortbildung

Ansprechpartner


Herr
Alexander Rusinsch

ausbildung@drk-landau.de

Tel: 06341/9291-45

Am alten Güterbahnhof 5
76829 Landau

Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Kostenübernahme und Stornobedingungen

Stornobedingungen

Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)drk-landau.de  zu richten und werden vom DRK Kreisverband Landau in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.

 

Inhouse-Schulungen:

Wenn der Kurs bei Ihnen im Unternehmen (Inhouse-Schulung) stattfinden soll, berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 25,00€ innerhalb von Landau und 50,00€ außerhalb von Landau. Alternativ kann der Kurs in unseren Räumen in Landau stattfinden.

 

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download (Link für BG Formular).

 

Ausnahmen:

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen

Link: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe

 

BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer

Link: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598

 

Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)

Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden

Link: https://www.ukrlp.de/medien/formulare/antrag-auf-kostenuebernahme-erste-hilfe

 

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden

Link: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/